Legate
Regeln Sie in Ihrem Testament nach Ihren Wünschen, wie Ihr Vermögen vererbt wird. Mit einem Vermächtnis bzw. Legat können Sie jemanden begünstigen, der nicht erbberechtigt ist, z.B. eine gemeinnützige Organisation oder eine nahestehende Person. Oft wird ein Geldbetrag gespendet, manchmal sind es auch Wertgegenstände oder Liegenschaften.
Für Fragen zu einem Legat zu Gunsten des Hospizes Solothurn und Ihrem Testament steht Ihnen Frau Stephanie Ritschard, Leiterin Ressort Fundraising (+41 79 423 19 46 bzw. stephanie.ritschard@hospiz-solothurn.ch) gerne zur Verfügung.
Wie verfasse ich kostenlos ein Testament nach Schweizer Erbrecht?
Wenn Sie kein Testament oder keinen Erbvertrag aufsetzen, wird Ihr Nachlass gemäss der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Unter Umständen geht dabei ein Teil des Nachlasses an den Staat. Mit einem Testament können Sie Ihren Nachlass gemäss Ihren Vorstellungen gestalten. Um Konflikten vorzubeugen, empfiehlt sich bereits bei kleineren Erbmassen eine ordentliche Regelung.
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