Legate
Regeln Sie in Ihrem Testament nach Ihren Wünschen, wem Sie ein Vermächtnis / ein Legat zukommen lassen möchten. Mit einem Vermächtnis bzw. Legat können Sie jemanden begünstigen, der nicht erbberechtigt ist, z.B. eine gemeinnützige Organisation oder eine nahestehende Person. Oft wird ein Geldbetrag gespendet, manchmal sind es auch Wertgegenstände oder Liegenschaften.
Wie verfasse ich kostenlos ein Testament?
In drei Schritten zum kostenlosen Testament!
Was passiert, wenn ich kein Testament hinterlasse? Wenn Sie kein Testament oder keinen Erbvertrag aufsetzen, wird Ihr Nachlass gemäss Gesetz (Art. 457 ff ZGB) verteilt. Mit einem Testament bestimmen Sie, wem Sie die nicht pflichtteilsgeschützen Vermögensanteile zuwenden möchten. Um Konflikten vorzubeugen, empfielt es sich, bereits bei kleinen Vermögenswerten eine klare Regelung zu treffen.
Für Fragen zu einem Legat zu Gunsten des Hospizes Solothurn und Ihrem Testament können wir Ihnen eine kompetente Fachperson (Advokatur und Notariat) vermitteln, welche Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite steht. Scheuen Sie sich nicht und nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf.
Vorsorgeauftrag
Ein Vorsorgeauftrag legt fest, wer Sie für persönliche, finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten vertreten soll, wenn Sie urteilsunfähig werden sollten. Mit einer Patientenverfügung regeln Sie ihre medizinische Behandlung in einer solchen Situation.
Kontakt
Spenden Sie jetzt
Regiobank Solothurn
Kontonummer
459.311.76.119
Sterbehospiz Solothurn
Schützenstrasse 5
4552 Derendingen
IBAN:
CH31 0878 5045 9311 7611 9
BC-Nr. 8785
PC-Konto 30-38168-4
